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Die Verfassung des Kapitals

Welche rechtlichen Strukturen liegen der kapitalistischen Finanzordnung zugrunde? Gibt es eine demokratische Kontrolle? Und was hat das mit sozialer Ungleichheit zu tun?

Published onFeb 28, 2022
Die Verfassung des Kapitals
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  • This Release (#5) was created on Apr 18, 2022 ()
  • The latest Release (#10) was created on Aug 30, 2022 ().

Hybride Veranstaltung am 25.05. um 18:30 Uhr

Über Zoom und an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Die „Verfassung des Kapitals“ ist ein Forschungsprogramm, das die rechtlichen Strukturen analysiert, durch die moderne, demokratische Staaten einer kapitalistischen Finanzordnung die notwendige Glaubwürdigkeit verleihen. Diese Strukturen beziehen sich auf die Ausgabe von Geld, die Regelung des Bankwesens, der Staatsverschuldung sowie des Steuer- und Haushaltsrechts. Diese Strukturen stehen stets in einem Spannungsverhältnis zur Demokratie. Einerseits stehen sie nicht außerhalb des Rahmens demokratischer Entscheidungsmechanismen; andererseits können sie die erforderliche Glaubwürdigkeit mutmaßlich nur dann erzielen, wenn sie sich in gewisser Weise von demokratischen Entscheidungsstrukturen entziehen. Dem Recht kommt in der Regel die Rolle zu, in diesem Spannungsverhältnis zu vermitteln; oft genug geht das jedoch auf Kosten der sozialen Gleichheit. Jede Phase der gesellschaftlichen Entwicklung geht dabei auf ihre eigene Weise mit diesem Spannungsverhältnis um; entsprechend wandelt sich die Funktion des Rechts. Das lässt sich gegenwärtig besonders gut beobachten: Klimakrise, Pandemie, Digitalisierung sowie geopolitische Spannungen haben eine Renaissance des Staats eingeläutet, die auch vor der Verfassung des Kapital nicht Halt macht. Das zeigt sich derzeit besonders an den Diskussionen über eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie über die Grenzen der Geldpolitik. Der Vortrag erörtert an diesen Beispielen, wie die gewachsene Bedeutung staatlicher Fiskal- und Geldpolitik sich mit dem Demokratieprinzip vereinbaren lässt, ohne soziale Gleichheit zu gefährden.

Prof. Dr. Matthias Goldmann LL.M. (NYU)

Matthias Goldmann ist seit Dezember 2021 Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Zuvor hatte er eine Juniorprofessor für Internationales Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Goethe-Universität Frankfurt a.M inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem auf der Untersuchung des Verhältnisses des Finanzsektors zum öffentlichen Recht und der Demokratie, Schulden und Steuern sowie Banken und Zentralbanken.

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